Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 11.08.2021

Gericht verurteilt Mann wegen Exhibitionismus

Hat er gegoogelt oder onaniert?

Eine Velofahrerin zeigte einen Toggenburger an, sich im Raum Gerlikon bewusst mit seinem Auto und offener Türe so positioniert zu haben, dass sie ihn beim Onanieren sehen würde. Das Bezirksgericht Frauenfeld wies die Einsprache des Mannes gegen den Strafbefehl ab und verurteilte ihn zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe.

 

 

Für das Bezirksgericht um Verhandlungsleiter Christian Koch war klar, dass der Mann im Mai 2020 mit seinem schwarzen Auto mit SG-Nummernschild eine Velofahrerin aus der Region mehrfach kreuzte, überholte und schliesslich im Raum Gerlikon sein Auto so parkierte, dass die Velofahrerin ihn beim Vorbeifahren nicht übersehen konnte. Ausserdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte die Seitentür des Wagens mit der Absicht geöffnet hatte, um einen Blickfang zu generieren.

Charakteristische Handbewegung
Bei der Einvernahme der Polizei sowie auch bei der Befragung vor Gericht sagte die Velofahrerin aus, sie hätte eine charakteristische Handbewegung gesehen, die man gut nachvollziehen könne, wenn man sie kenne. Es sei aber alles so schnell gegangen, dass es auch möglich gewesen sein könnte, dass der Mann wirklich nur eine Zigarette geraucht und sein Handy in der Hand gehabt hätte.
Denn das war die Begründung des Mannes, warum er dort angehalten hätte. Er habe nach dem Weg gegoogelt, wie er sagte. Das Gericht wertete aber die mehrfach getätigte Aussage der Frau bei Einvernahme und Befragung betreffend Handbewegung als glaubhaft. Zumal die Frau zwar den Mann bei der Vorbeifahrt nicht gut habe erkennen können, aber aussagen konnte, dass der Mann ein Käppi und schwarze Kleidung getragen habe, was der Beschuldigte bestätigte.

Andere schützen
Die Velofahrerin habe sich nach dem Zwischenfall erst noch nichts Böses gedacht, doch kam ihr das mehrmalige Zusammentreffen mit dem Auto zuvor zunehmend seltsam vor. Sie hielt daraufhin an und kontaktierte ihren Freund, er solle sie in Frauenfeld abholen. Als sie ihm den Vorfall dann schilderte, riet er ihr zur Anzeige, was sie dann auch tat. «Vielleicht kann ich andere in Zukunft vor so etwas schützen», sagte die junge Frau vor Gericht.
Der Toggenburger hat indes eine dokumentierte Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2019 war er einmal wegen Exhibitionismus ins Visier der Polizei geraten. Dies in der Region Aadorf aufgrund seines schwarzen Autos und der SG-Nummer. Allerdings kam es damals weder zu einer Anzeige, noch zu einer Anklage. Warum er sich denn häufig in der Region aufhalte, wollte Christian Koch von dem Mann wissen: «Ich liebe die Natur hier in der Region und mache Naturaufnahmen.»

Schuldig gesprochen
Der Beschuldigte beteuerte dem Richter, nicht zu verstehen, warum er angeklagt worden sei. Schliesslich habe er auf seinem Handy nur den Weg gesucht. Diesen Ausführungen schenkte das Bezirksgericht keinen Glauben und sprach ihn wegen Exhibitionismus schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Busse in Höhe von 1000 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Franken oder ersatzweise zu zehn Tagen Haft, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss der Mann zudem die Untersuchungs- sowie Gerichtskosten im Umfang von rund 2700 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Michael Anderegg