Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 09.02.2022

Beschwerde vollumfänglich abgelehnt

Projekt Genossenschaftssiedlung Schollenholz – Verwaltungsgericht fällt Entscheid

23 Wohnungen sollen im Rahmen der Genossenschaftssiedlung Schollenholz entstehen. Nach der erhaltenen Baubewilligung im Sommer 2019 blockieren Rechtsmittelverfahren den Baustart bis heute. Zuletzt lehnte nun das Verwaltungsgericht als dritte Instanz in Folge die Beschwerde der Einsprecher gegen das Baugesuch vollumfänglich ab. Wie geht es nun weiter?

 

 

Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte in diesem Frühling die Erstvermietung der 23 Wohnungen an der Ecke Schollenholz-/Fliederstrasse stattfinden. Ein Augenschein vor Ort zeigt aber, dass dort weder drei Neubauten stehen, noch dass Bauarbeiten im Gange sind. Nein, noch immer stehen dort die fünf verlassenen und fast schon verwahrlosten Häuser samt Holzvisieren und warten auf ihr Schicksal. Seit drei Jahren hat sich hier nichts verändert.

Dritte Instanz
Nachdem in der Vergangenheit bereits die Stadt Frauenfeld sowie das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau die Einsprachen und Rekurse der Gegnerschaft ablehnten, musste zuletzt das Verwaltungsgericht als dritte Instanz über die Beschwerde befinden. Nach einem aufwändigen Schriftenwechsel und einem Augenschein vor Ort wurde die Beschwerde der Nachbarn mit Entscheid vom 15. Dezember 2021 vollumfänglich abgewiesen. Dieser Entscheid wurde den Parteien letzte Woche schriftlich zugestellt. «48 Seiten lang ist die Begründung und sämtliche beanstandeten Punkte wurden vollumfänglich abgewiesen», erzählt Marcel Epper, Präsident der Wohnbaugenossenschaft Sonnmatt, die sich für das Projekt Genossenschaftssiedlung Schollenholz verantwortlich zeigt.

Projekt wird teurer
Marcel Epper freut sich über den Entscheid des Verwaltungsgerichts und sagt, dass man sich nach diesen Rechtsmittelverfahren nun wieder intensiver mit dem Projekt, hinter dem der Gedanke des sozialen Wohnungsbaus steht, beschäftigen werde. «Wir müssen das Projekt neu aufgleisen und Vorbereitungen treffen», sagt Marcel Epper. Unter anderem müssen die Arbeitsvergaben geprüft werden. «Wir gehen nicht davon aus, dass die Offerten von 2019 noch gültig sind und rechnen daher auch mit Mehrkosten», erklärt der Genossenschaftspräsident. Geschätzt geht er von mindestens zehn Prozent aus, die zu den bisher veranschlagten 9,9 Millionen Franken dazu kommen werden. «Aber genau können wir das heute noch nicht sagen», sagt Marcel Epper dazu.

Sommer oder doch 2023?
Wann die Bagger auffahren können, ist unklar. Denn die Einsprecher haben nun 30 Tage Zeit, die abgelehnte Beschwerde vors Bundesgericht weiterzuziehen. «Wir müssen damit rechnen, dass dies geschieht. Aber wir gehen davon aus, dass das Ergebnis auch dort dasselbe sein wird», sagt Marcel Epper. Je nachdem, wie das Vorhaben der Gegner nun aussieht, verschiebt sich der Start der Bauarbeiten. «Ziehen sie die Angelegenheit nicht weiter, können wir hoffentlich im Spätsommer starten. Ansonsten wird es wohl Frühling 2023.» Sobald es mit den Abbruch- und Aushubarbeiten dann aber los geht, rechnet Marcel Epper mit mindestens zwei Jahren Bauzeit. Ob bis dahin aber erst noch weitere Schriftenwechsel mit dem Gericht stattfinden werden, wird sich zeigen. Die Einsprecher ihrerseits – Anstösser und Nachbarn – wollten sich auf Anfrage nicht zum Entscheid des Verwaltungsgerichts äussern.

Michael Anderegg