Frauenfeld · 23.10.2024
Zeitgemässe Nationalstrassen – auch im Thurgau
Im Kanton Thurgau hat sich ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern von SVP, FDP, Die Mitte, Wirtschafts- und Verkehrsverbänden sowie der Landwirtschaft für ein JA zum Ausbau der Nationalstrassen gebildet. Das Komitee setzte sich für ein klares Votum ein, damit der Thurgau in Zukunft ebenfalls eine sichere und effiziente Verkehrsinfrastruktur erhält.

Ausbau auf die heutigen Bedürfnisse
Die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz ist über 60 Jahre alt und nicht mehr auf die Grösse und Bedürfnisse der heutigen Bevölkerung ausgelegt. Staus und Ausweichverkehr nehmen von Jahr zu Jahr zu. Im vergangenen Jahr wurden über 48 800 Staustunden gemessen, was einer Zunahme von 22,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. «Staus führen zu Verspätungen bei Personal- und Materialeinsätzen und damit zu volkswirt-
schaftlichen Verlusten von jährlich drei Milliarden Franken», kritisiert NR Diana Gutjahr, Co-Präsidentin des Komitees. Die Zahlen belegen eindrücklich, dass das Nationalstrassennetz an seine Grenzen stösst. Eine gezielte Engpassbeseitigung ist deshalb dringend notwendig.
Der Ausbauschritt beseitigt Engpässe
Der Ausbauschritt 2023 ist keine separate Vorlage, sondern gehört zur rollenden Planung des Bundes im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) für die Nationalstrassen. Parallel dazu gibt es ein STEP Bahninfrastruktur. STEP ist somit ein langfristiges Programm, das in mehreren Etappen erfolgt, auch zukünftige Realisierungsmöglichkeiten beinhaltet und schlussendlich der ganzen Schweiz zugutekommt.
Der nun vorliegende Ausbauschritt umfasst insgesamt sechs Projekte in der ganzen Schweiz. Davon befinden sich zwei Projekte auch in den Nachbarkantonen: In St. Gallen mit dem Rosenbergtunnel (A1) inklusive der Spange Güterbahnhof und in Schaffhausen mit dem Fäsenstaubtunnel (A4). «Ein JA am 24. November ist wichtig für ein ausgewogenes Gesamtverkehrskonzept, auch für den Thurgau», betont Nationalrat Christian Lohr, Die Mitte, «die Förderung des öffentlichen Verkehrs wie auch des Individualverkehrs ist ein zentrales Element der Verkehrsplanung. Sie sollen sich ergänzen und nicht konkurrenzieren.»
Auch für den Thurgau von Bedeutung
Die vom Bund ins Nationalstrassenprogramm aufgenommene Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), die heutige N23, soll in einem der nächsten Ausbauschritte berücksichtigt werden.
«Nicht vergessen dürfen wir Thurgauerinnen und Thurgauer, dass das Strategische Entwicklungsprogramm der Nationalstrassen mit der BTS, der Bodensee-Thurtal-Strasse, auch den Thurgau betrifft», unterstreicht Ständerat Jakob Stark, SVP, die Bedeutung für den Thurgau. Ein Nein würde auch für den etappierten Ausbau der N23 zwischen Arbon und Bonau einen herben Rückschlag bedeuten. Ein klares JA zu dieser Vorlage dagegen hilft, dass die unhaltbare Verkehrssituation im Mittel- und Oberhurgau in absehbarer Zeit endlich verbessert wird.
Wachstum erfordert Massnahmen
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kanton Thurgau zu den am stärksten wachsenden Kantonen gehört. Selbst im mittleren Szenario prognostiziert die Regierung ein Bevölkerungswachstum von 19% oder rund 53 000 EinwohnerInnen bis 2040. Das sind einwohnermässig drei weitere Städte in der heutigen Grösse von Amriswil, Arbon und Kreuzlingen! «Eine Entlastung der Zentren und eine Anbindung an das Nationalstrassennetz ist deshalb in der Ostschweiz – und in einem nächsten Schritt auch im Thurgau – dringend nötig», ist Kantonsrat Gabriel Macedo, Präsident der FDP Thurgau, überzeugt, «dies auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit».
Der Kanton Thurgau soll als Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv bleiben. Eine Ablehnung der STEP-Vorlage würde all dies gefährden.
Finanzierung gesichert
Dieser und auch nächste Ausbauschritte bei den Nationalstrassen werden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert. Gespiesen wird dieser Fonds durch die Strassenbenützer (Mineralölsteuerzuschlag, Autobahnvignette, Automobilsteuer) und gemäss Nationalrätin Diana Gutjahr, SVP, «ist in diesem Fonds der nötige Betrag bereits zweckgebunden bereitgestellt, die Steuerzahler werden nicht nochmals belastet». (zvg)