Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 11.05.2023

Eltern der MSTS sollen profitieren

Orientierungsversammlung zur liquidierten Musikschule Thurtal Seerücken

 

 

Die Auflösung des Vereins Musikschule Thurtal Seerücken (MSTS) und die Vollintegration des Schulbetriebes inklusive Restvermögen in die Musikschule Weinfelden ist beschlossen. Dagegen regt sich Widerstand. Andreas Kern, Gründer und Ehrenpräsident der MSTS, setzt sich dafür ein, das Restvermögen von 200 000 Franken den Eltern zurückzugeben. Die Auflösung der MSTS steht im Zentrum hitziger Diskussionen im Singsaal der Primarschule Wiel in Müllheim. Gründer und Ehrenpräsidenten Andreas Kern ist empört. Am 3. Mai 2023 hat Kern zusammen mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied und Präsidenten Walter Schild zu einer Orientierungsversammlung eingeladen. 58 Personen sind erschienen, darunter Vereinsmitglieder, Schulbehördenmitglieder und Musiklehrpersonen. Letzteren wurde bereits gekündigt. Sie äusserten sich entrüstet und sehr emotional über die unfairen Bestimmungen im Arbeitsvertrag, der die Musikschule Weinfelden als ihr neuer Arbeitgeber vorlegte.

Dialog unterbrochen
MSTS-Präsident Thomas Vogel sowie die weiteren sieben Vorstandsmitglieder waren an diesem Info-Abend nicht anwesend. Für eine Stellungnahme war Andreas Schweizer, Schulleiter der Musikschule Weinfelden, am Telefon tags darauf erreichbar. Schweizer sagte: «Auf diesem tiefen Niveau diskutieren wir nicht mehr.» Er betonte auch, dass Kern nie ein Gespräch mit Vogel gesucht habe. Kern informierte indes über zwei Mitgliederversammlungen im Jahr 2022: Vogel habe argumentiert, dass die MSTS finanziell nicht mehr tragbar sei. Gemäss Kern gab es keinen echten Grund für eine Auflösung des Vereins per 31. Juli 2023. Die MSTS verfügte noch vor zwei Jahren über ein Vereinsvermögen von über 300 000 Franken. Kern erklärte, dass das nach der Liquidation verbleibende Restvermögen von über 200 000 Franken vorhanden sei, da Eltern in den letzten rund zehn Jahren, zu hohe Schulgeldbeträge bezahlten. Er fügte an: «Dieses Geld muss deshalb durch Vergünstigung der Elternbeiträge wieder den Eltern während etwa zwei bis drei Jahren zukommen.»

Weiteres Vorgehen
Ausgehend vom Ergebnis der Orientierungsversammlung werden nun etliche Vereinsmitglieder beim Vorstand die Einberufung einer sofortigen ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Gemäss Andreas Kern sei als erstes die Abberufung des Vorstandes gemäss ZGB Art. 65 Absatz 2 und 3 zu traktandieren. Die weiteren Traktanden werden derart formuliert, dass das Restvermögen an die Eltern zurückgehen muss. Zudem soll die Jugendmusikschule Frauenfeld in den Schulgemeinden vom Bezirksbereich Frauenfeld den weiterführenden Musikunterricht übernehmen. Manuela Olgiati