Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 12.04.2023

Wepfer neuer Leiter in Kalchrain

Mitteilung des Amts für Justizvollzug

Andreas Wepfer übernimmt auf den 1. Juli 2023 die Gesamtleitung des Massnahmenzentrums Kalchrain. Er folgt auf Hansjörg Lüking, der im Juni 2023 in Pension geht. Andreas Wepfer ist derzeit noch in der Pestalozzi-Jugendstätte Burghof in Dielsdorf tätig und leitet dort die Beobachtungsstation.

 

 

Der 56-jährige Andreas Wepfer studierte an der Universität Zürich Psychologie. Anschliessend arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent und verfasste eine Dissertation zum Thema «Schweigen in der Psychotherapie – zum Umgang der Psychoanalyse mit dem Widerspenstigen». Danach führte er in Zürich eine eigene psychotherapeutische Praxis. Er arbeitete als Psychotherapeut beim Psychiatrisch-Psychologischen Dienst der Stadt Zürich, beim Schulpsychologischen Dienst Dietikon und in der Modellstation Somosa in Winterthur. Seit 2018 ist Andreas Wepfer in der Burghof Pestalozzi-Jugendstätte in Dielsdorf tätig. Nach der Bereichsleitung des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes leitet er heute die Beobachtungsstation des Burghofs.
Andreas Wepfer ist Psychotherapeut SPV, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Fachpsychologe für klinische Psychologie und Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie. Er hat den Lehrgang für forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychologie sowie einen Lehrgang für Management in Nonprofit-Organisationen absolviert.
Mit seinen Ausbildungen und seiner Berufserfahrung – speziell im psychologischen Bereich und in der Führung – bringt Andreas Wepfer die besten Voraussetzungen für die anspruchsvolle Leitungsfunktion und den Umgang mit jungen – auch straffälligen und psychisch kranken – Menschen mit. Er übernimmt am 1. Juli 2023 die Leitungsfunktion von Hansjörg Lüking, der das Massnahmenzentrum seit 1. Februar 2017 erfolgreich geführt und weiterentwickelt hat und nun in den Ruhestand geht. (id)

Massnahmenzentrum Kalchrain
Das Massnahmenzentrum Kalchrain bietet 46 Plätze für männliche Jugendliche und junge Erwachsene zum Vollzug einer strafrechtlichen Massnahme nach dem Jugendstrafgesetz (Artikel 15 JStG) oder nach dem Strafgesetzbuch (Artikel 61 StGB). Eine Massnahme umfasst die folgenden Ziele: Persönliche Entwicklung, Rückfallprävention und Berufsausbildung. Die Standards des «Risikoorientierten Sanktionenvollzugs» bestimmen die Massnahmenplanung und ihre Umsetzung. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinnen in einem Phasenkonzept schrittweise Selbstständigkeit und Verantwortung. Eine enge Zusammenarbeit der Fachbereiche Sozialpädagogik, Psychotherapie und Ausbildung sichert die Wirksamkeit der Massnahme. Das Massnahmenzentrum bietet Ausbildungen in elf Berufsfeldern. (id)