Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 28.04.2021

Blechwand muss weg

Blech-Wetterschutz an Holzbeige in Rosenhuben muss nach 26 Jahren weg

Der Amtsschimmel wiehert schon wieder in Rosenhuben: Nach dem Entscheid zum Abbruch der Unterstände für den Waldkindergarten muss nach 26 Jahren nun eine Blechwand, die eine Holzbeige vor Wind und Wetter schützt, entfernt werden. Die nächste Runde im Nachbarstreit.

 

 

Nach der Abweisung des Rekurses durch das Departement für Bau und Umwelt gegen den Abbruchentscheid und die Wiederherstellung des «rechtmässigen Zustands» ist klar: Die Wellblech-Schutzwand von Landwirt Jürg Leuzinger muss bis Ende Mai weg. Der 13 Seiten umfassende Entscheid des Departements für Bau und Umwelt des Kantons gibt interessante Einblicke in die Gepflogenheiten. Denn angesichts der 26 Jahre seit der Erstellung fehlen gerade mal 4 Jahre, damit der rechtswidrige Zustand geduldet werden könne. Aber der Reihe nach.

2017 ins Rollen gebracht
Ins Rollen gebracht hatte das Rechtsverfahren zum Wetterschutz für die Holzbeige im September 2017 eine Nachbarin, deren Grundstück an das Land von Jürg Leuzinger angrenzt. Sie hatte den vor über zwei Jahrzehnten erstellten Wetterschutz – wie dem Entscheid des Departements für Bau und Umwelt vom 8. Februar 2021 zur Vorgeschichte zu entnehmen ist – zur Anzeige gebracht. Daraufhin forderte die Gemeinde Gachnang den Landeigentümer zwei Mal auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Dies tat Jürg Leuzinger aber nicht mit dem Hinweis, die damalige Gemeindebehörde habe seinem Vater mündlich erklärt, für eine solche Schutzwand brauche es keine Baubewilligung.

Einsprache gegen Baugesuch
Darauf entschied die Gemeinde Gachnang im Juni 2018, auf ein nachträgliches Baugesuch für die Schutzwand zu verzichten. Dagegen erhob die Nachbarin allerdings Rekurs, worauf die Standortgemeinde vom Kanton angewiesen wurde, ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Jürg Leuzinger reichte schliesslich ein solches Baugesuch ein – und bei der öffentlichen Auflage erhob die Nachbarin prompt Einsprache. Darauf basierend verweigerte die Gemeinde Gachnang die Baubewilligung und ordnete die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands an. Dagegen erhob Jürg Leuzinger seinerseits Rekurs beim Departement für Bau und Umwelt und beantragte die Aufhebung der Entscheide der Gemeinde Gachnang und des Amts für Raumentwicklung. Die betreffende Nachbarin beantragte ihrerseits die Abweisung des Rekurses.

Ein «Zustandsstörer»
Auf insgesamt über acht Seiten beschreibt das DBU schliesslich seine Erwägungen zur Sachlage und kommt zum Schluss, Rekurrent Leuzinger gelte nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung als «Zustandsstörer». Im vorliegenden Fall sei dem «öffentlichen Interesse an einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ein erhöhtes Gewicht beizumessen». Auch sei die Frist von 30 Jahren «unbestrittenermassen» noch nicht erreicht, wodurch ein Anspruch auf Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands verwirkt wäre. Die Botschaft ist somit klar: Die Blechwand muss weg.

Andreas Anderegg


Einsprecherin zufrieden
Landeigentümer Jürg Leuzinger will den Entscheid des Kantons nicht kommentieren und auch keine Stellung nehmen zur Nachbarin. Diese wiederum – Liselotte Freuler – hat den Entscheid mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen: «Gesetze gelten für alle. Es kann nicht sein, dass sich die einen daran halten und andere diese einfach nicht beachten», sagte sie am Dienstag. Mit dem Abbruch-Entscheid bekommt sie zum zweiten Mal Recht innert kurzer Zeit, hatte sie doch unlängst auch den Abbruch der Unterstände für den Waldkindergarten der Schulgemeinde Gachnang bewirkt. Diese stehen übrigens ebenfalls im Wald von Nachbar Jürg Leuzinger.
(aa)