Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 10.02.2021

Anklage nach Leichenfund in Zezikon

Nachdem bereits im Dezember an den Sonntagen keine Besucher mehr empfangen werden konnten wurde am 22. Dezember 2020 die erneute Schliessung des Plätt

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Leichenfund in Zezikon am 25. Januar 2018 gegen drei Beschuldigte Anklage beim Bezirksgericht Frauenfeld erhoben.

 

 

Wie die Staatsanwaltschaft Thurgau in einer Mitteilung schreibt, wurde aufgrund der Fundsituation der Leiche der 20-jährigen Isabella T. im Waldstück «Wilderetobel» in Zezikon von einem Tötungsdelikt ausgegangen.

Widersprüchliche Aussagen
Gemäss Anklageschrift verstarb die Frau aus Turgi (AG) am Freitag, 3. November 2017, in der Wohnung eines damals 36-jährigen in Thundorf wohnhaften Beschuldigten niederländischer Staatsangehörigkeit. Was war passiert: Wie die «NZZ am Sonntag» damals berichtete, wurde die Frau zuletzt am 2. November 2017 in einer Bar in Zürich gesehen und habe sich in einer Scheinwelt von Drogen, Partys und falschem Glamour verloren. Aus den Ermittlungsakten ging hervor, dass sich der Hauptverdächtige in der Folge in zwei Befragungen in Widersprüche verwickelte. Während er in der ersten Einvernahme die 20-Jährige zwar gekannt, aber nichts mit der Leiche zu tun gehabt haben will, sagte er in der zweiten Einvernahme, dass Isabella T. in jener Nacht bei ihm zu Hause gewesen sei und dort einen epileptischen Anfall erlitt. Er setzte zur Herzmassage an und sei in Panik geraten. Die junge Frau verstarb in der Folge.

Ursprünglichen Verdacht verworfen
Die ursprünglich wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung und
Unterlassung der Nothilfe geführte Strafuntersuchung wurde eingestellt,
nachdem die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams und auch die übrigen Beweiserhebungen keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung erbracht hatten. Bereits in der Autopsie habe damals kein Hinweis auf einen gewaltsamen Tod festgestellt werden können.
In der Anklageschrift wird dem niederländischen Beschuldigten jedoch vorgeworfen, er habe nach dem Todeseintritt der Frau zwei Kollegen kontaktiert, was der Mann auch zugab. Die herbeigerufenen Kollegen waren behilflich, den Leichnam der jungen Frau in eine Decke und einen Fransenteppich einzurollen und diese zu verschnüren. Danach hätten die beiden mitbeschuldigten Kollegen den Leichnam in ein Auto verladen und in Zezikon im «Wilderetobel» deponiert. Entsprechend wird allen drei Beschuldigten der Tatbestand der Störung des Totenfriedens vorgeworfen.

Weitere Vorwürfe
Zudem werden den Beschuldigten in der Anklageschrift weitere Delikte im Bereich des Betäubungsmittelrechts vorgeworfen. Gegen den niederländischen Beschuldigten wird zudem Anklage wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung wie auch der Widerhandlungen gegen das Waffen- und Heilmittelgesetz erhoben. Gegen einen anderen Mitbeschuldigten erfolgt die Anklage zudem wegen einer Irreführung der Rechtspflege und einer Begünstigung.
Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen den niederländischen Beschuldigten und Wohnungsinhaber eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Gegen die in der Störung des Totenfriedens mitbeschuldigten Kollegen des Wohnungsinhabers werden unter Berücksichtigung der für die Anklagesachverhalte anwendbaren, altrechtlichen Regeln bedingte Geldstrafen von 240 und 340 Tagessätzen beantragt. Für alle drei Männer gilt die Unschuldsvermutung.


Michael Anderegg