Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 21.01.2021

Warten auf Genossenschaftssiedlung

Schollenholz: Rekurs abgelehnt, nun liegt das Projekt beim Verwaltungsgericht

Das Projekt Genossenschaftssiedlung Schollenholz mit 23 Wohnungen für rund zehn Millionen Franken liegt weiter auf Eis. Nachdem der Kanton im August einen Rekurs vollumfänglich abgelehnt hatte, legten die Einsprecher Beschwerde gegen den Entscheid beim Verwaltungsgericht ein.

 

 

Bereits am 25. Juni 2019 erhielt die Wohnbaugenossenschaft (WBG) Sonnmatt von der Stadt Frauenfeld eine Baubewilligung für ihr Projekt der Genossenschaftssiedlung Schollenholz auf der rund 3 000 Quadratmeter grossen Parzelle an der Ecke Schollenholz- / Fliederstrasse. Gebaut wird aber bis heute nicht. Denn erst ging beim Hochbauamt der Stadt eine Einsprache ein, die abgelehnt wurde. Dagegen legten die Einsprecher – es handelt sich um Nachbarn und direkte Anstösser – Rekurs beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) ein. Dieser wurde Ende August des letzten Jahres dann ebenfalls vollumfänglich abgelehnt und die Baubewilligung vom Sommer 2019 bestätigt, wie Marcel Epper, Präsident der Wohnbaugenossenschaft Sonnmatt auf Anfrage sagt. Bagger auffahren konnten aber auch dann noch nicht.

Beschwerde eingelegt
«Auch wenn der abgewiesene Rekurs für uns ein Etappensieg war, so müssen wir uns weiterhin gedulden», so Marcel Epper. Denn innert angegebener Frist legten die Gegner des Projekts der Frauenfelder Architekten Lehmann Haffter im September Beschwerde gegen den Rekurs-Entscheid beim Verwaltungsgericht ein. «Wir haben befürchtet, dass es so kommen wird», sagt Marcel Epper dazu. Er geht davon aus, dass im Frühling oder Sommer mit einem Entscheid zu rechnen ist. Die Einsprecher wollten sich auf Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zum abgelehnten Rekurs oder der Beschwerde beim. Verwaltungsgericht äussern.

Steigende Kosten
Die lange Verzögerung ist für die WBG Sonnmatt doppelt ärgerlich. Einerseits stehen die Wohnungen bereits seit längerem leer, was zu Mietzinsausfällen führt. Dazu kommt: «Auch wenn wir bald starten könnten, müssten wir erst die Projektunterlagen aktualisieren sowie die Offerten der Handwerker prüfen, ob diese noch Gültigkeit haben und zur Verfügung stehen», sagt Marcel Epper. Er ergänzt: «Auch wenn wir dank Rückstellungen keine Liquiditätsprobleme haben werden, so wird aber doch Aufwand entstehen.» Das sei aber derzeit sowieso Zukunftsmusik, denn jetzt müsse erneut erst einmal wieder gewartet werden. 

Michael Anderegg