Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 18.11.2020

Irritation um Landkreditkonto

Gachnang stimmt über 5. Mio.-Franken-Kreditlimite ab

Etliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Gachnang haben gestaunt, als ihnen die Abstimmungsunterlagen für den 29. November 2020 ins Haus flatterten. Denn darin enthalten ist auch eine Botschaft zur Schaffung eines Reglements über ein Landkreditkonto mit einem Volumen von 5 Mio. Franken mit Anpassungen der Gemeindeordnung.

 

 

Die Schaffung eines Landkreditkontos ist bereits in der aktuellen Gemeindeordnung enthalten. Darin steht: «Für den Kauf, Tausch und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften kann ein Reglement über das Landkreditkonto erlassen werden. Die Bestimmungen dieses Reglements sowie die Höhe des Landkreditkontos werden durch Urnenabstimmung festgelegt». Aus diesem Blickwinkel hat diese Vorlage durchaus eine Berechtigung, irritierend ist für etliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger allerdings die fehlende öffentliche Diskussion zu einem Geschäft von solcher Tragweite.

Warum nicht zuwarten?
Aktuell können Corona-bedingt bekanntlich keine Gemeindeversammlungen und auch keine grösseren Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Weshalb also wurde mit der Schaffung eines solchen Reglements inklusive Kredit-Limite im Umfang von 5 Mio. Franken nicht gewartet, bis eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden kann? Gibt es aus irgend einem Grund eine Dringlichkeit?
Roger Jung: «Es ist richtig, eine öffentliche Information hätte uns die Möglichkeit gegeben, unsere Gedanken und das Reglement genauer zu erläutern und auch Änderungsanträge zu diskutieren. Soweit haben wir in der aktuellen Corona-Situation – und das ist vielleicht ein Fehler – nicht gedacht. Wir haben uns viel mehr überlegt, wie wir den grössten Nutzen für unsere Gemeinde herausziehen können; schlank, diskret und wirkungsvoll zu arbeiten. Aus diesem Grund haben wir auch den vorgegebenen Abstimmungssonntag gewählt. Damals wussten wir noch nicht, dass wir die Gemeindeversammlung ebenso auf die Urne verlegen müssen.»

«Rasches und diskretes Handeln»
Im Weiteren macht der Hinweis in der Botschaft zur Urnenabstimmung stutzig, wonach das Reglement dem Gemeinderat ein «rasches und diskretes Handeln» ermöglichen soll. Gegen das rasche Handeln dürfte niemand etwas haben, die Formulierung «diskretes Handeln» freilich ist bei einer politischen Gemeinde – also einem öffentlichen Gemeinwesen – für viele wenig vertrauenserweckend.
Wie Jung weiter sagt, wäre man sich «auch schon in der neuen Formation im Gemeinderat gewohnt, zielstrebig zu arbeiten. Ein Instrument für eine aktive Bodenpolitik zu erstellen entspricht auch unseren Leitsätzen. Der Zeitpunkt während der Ortsplanrevision scheint perfekt zu sein. Eine Dringlichkeit zu einem konkreten Geschäft besteht keine.»

Andreas Anderegg