Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 16.09.2020

Kinderpornos gespeichert und im Netz geteilt

Rund 1000 Dateien

Am Montag musste sich ein 26-jähriger Schweizer vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Auf der Blogging-Plattform «Tumblr» konsumierte er Bilder und Videos, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen. Ausserdem speicherte er sie auf Handy sowie Laptop und teilte sie mit andren Usern im Netzwerk.

 

 

Auf die Frage des zuständigen Verhandlungsführers Christan Koch, wie es ihm denn an diesem Tag gehe, sagte der Angeklagte, dass er etwas nervös ist, aber sonst nicht klagen kann. Er befindet sich derzeit bereits im Vollzug einer Strafe wegen eines anderen Delikts, sitzt also seit Mitte Juni bereits im Gefängnis. Erst in Frauenfeld, mittlerweile im Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang. Denn der Mann, dem eine niedrige Intelligenz bescheinigt wird, leidet an einer organisch bedingten Persönlichkeits- und Verhaltensstörung sowie einer Störung der Sexualpräferenz. Daher ist er auf Medikamente sowie Therapien angewiesen.

Die Taten
Das Verfahren am Montag wurde im verkürzten Verfahren abgewickelt. Das heisst: Der Angeklagte gestand die Taten und man einigte sich auf eine Strafe. Zudem wird das Hauptverfahren ohne Beweisaufnahme durchgeführt. Der Mann hat zwischen dem 30. Juli und dem 19. November 2018 über 950 Bilder und rund 50 Videos mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen auf seinem Mobiltelefon oder seinem Laptop gespeichert. Auch ein Video mit sexuellen Handlungen mit Tieren war dabei. Die Dateien fand er auf der Blogging-Plattform «Tumblr». Dort teilte er auch über 800 der Dateien unter zwei Synonymen und machte sie so anderen Usern zugänglich. Damit machte er sich dem Herstellen, Besitz und Zugänglichmachen der verbotenen Pornographie strafbar.

Kein unbeschriebenes Blatt
Der 26-Jährige wurde bereits 2015 wegen mehrfacher sexueller Nötigung, teilweise als Versuch, und wegen sexueller Belästigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zu Gunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben, 2019 aber wurde in einem Nachverfahren entschieden, dass er die 26 Monate nun doch in vollem Umfang absitzen muss. Aus diesem Grund stand eine unbedingte Gefängnisstrafe auch im aktuellen Fall nicht zur Diskussion.

Die Strafe
Bezirksrichter Christian Koch stellte klar, dass der Angeklagte gewusst habe, dass er sich mit seinen Taten strafbar macht. Der Angeklagte wiedersprach nicht, sagte, er hätte nicht darüber nachgedacht, weil er sich damals in einer schwierigen Phase befunden hätte. Grundsätzlich aber sei er sich bewusst, etwas Verbotenes getan zu haben und es tue ihm leid. Und er stehe dafür gerade. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Massnahme angeordnet. Weiter wurde ihm ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, ausgesprochen. Auch muss er für die Verfahrenskosten von über 7 000 Franken aufkommen.

Michael Anderegg