Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 19.08.2020

Zwischenschätzungen ermöglicht

Das Engagement des Thurgauer Hauseigentümerverbands (HEV) zeigt Wirkung: Der Regierungsrat erlaubt Grundeigentümern in Ortschaften, die von der Kleinsiedlungsverordnung betroffen sind, ihre Grundstücke neu schätzen zu lassen.

 

 

«Erfreulicherweise hat der Regierungsrat das Anliegen des HEV Thurgau berücksichtigt und die Verordnung über die Steuerschätzung der Grundstücke am 3. August 2020 angepasst», sagt Thomas Dufner, Geschäftsführer des HEV Thurgau. Grundeigentümer, die durch die Kleinsiedlungsverordnung des Thurgauer Regierungsrats vom Mai 2020 betroffen sind und steuerrechtlich belastet werden, können damit neu eine Zwischenschätzung ihrer Grundstücke verlangen (siehe Box).
Die Kleinsiedlungsverordnung führte dazu, dass Grundstücke in Kleinsiedlungen, die heute meistens in einer Dorf- oder Weilerzone liegen, faktisch dem Nichtbaugebiet zugewiesen wurden. Dufner betont, dass dies insbesondere auf unüberbaute Grundstücke einschneidende Auswirkungen habe: «Neubauten sind auf diesen Grundstücken nur noch zulässig, wenn sie landwirtschaftlich begründet oder standortgebunden sind. Das wirkt sich negativ auf den Verkehrswert des Landes aus.» In einem Gespräch mit dem Regierungsrat habe eine Delegation des HEV Thurgau auf eine sinnvolle Lösung für die Haus- und Grundeigentümer hingewirkt – mit Erfolg.
Neuschätzungen fänden im Turnus von 15 Jahren statt, ergänzt Thomas Dufner. Liege die letzte Grundstückschätzung bereits längere Zeit zurück, könne bei der Zwischenschätzung deshalb sogar ein höherer Schätzwert resultieren. Die Verkehrswerte von Bauland seien in den letzten 10 bis 15 Jahren in den meisten Ortschaften nämlich erheblich gestiegen. Weil Zwischenschätzungsanträge nicht zurückgezogen werden können, rät Dufner den Grundeigentümern, die Bodenpreisentwicklungen in ihrer Gemeinde und die Auswirkungen auf ihr Grundstück im Vorfeld sorgfältig zu überprüfen.

(hev)


Betroffene Kleinsiedlungen
Gemeinde Aadorf: Huzenwil,
Iltishausen
Gemeinde Felben-Wellhausen:
Römerstrasse Nord und Süd
Gemeinde Frauenfeld: Aumühle, Ergaten, Hub, Oberherten
Gemeinde Gachnang: Bethelhausen
Gemeinde Homburg: Gündelhart, Klingenberg, Reutenen, Untersalen
Gemeinde Hütwilen: Neumühle
Gemeinde Märstetten: Lachenagger, Ruberbaum Ost, Schnellberg, Wald
Gemeinde Matzingen: Dingenhart Nord und Süd, Ristenbühl
Gemeinde Müllheim: Langenhart, Tonisbärg
Gemeinde Uesslingen-Buch:
Horben, Oberdietingen
Gemeinde Wängi: Möriswang,
Wilhof
Gemeinde Warth-Weiningen:
Nergeten, Warth
Gemeinde Wigoltingen: Häusern Ost, Hof

(hev)