Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 29.07.2020

Häufige Irrtümer zum Sonnenschutz

Für Experten mag es sonnenklar sein, dass das Vorbräunen im Solarium das Hautkrebsrisiko erhöht und die Anwendung von Selbstbräunern keinen Sonnenbrand verhindern kann. Solche Irrtümer kursieren unter Laien und können zu unerwünschten Sonnenbränden führen.

 

 

Ein weiterer Irrtum ist, dass Baden einem wasserfesten Sonnenschutz nichts anhaben kann. Ein Sonnenschutzpräparat gilt als wasserfest, wenn nach zwei 20-minütigen Badedurchgängen mindestens 50% der deklarierten Schutzleistung erhalten bleibt («Extra-wasserfest» 4 Durchgänge). Im Test trocknen sich die Probanden nach dem Baden nicht ab, was nicht dem alltäglichen Usus entspricht. Durch diese Massnahme werden jedoch signifikante Mengen des Sonnschutzproduktes zusätzlich entfernt. Fazit: nach jedem Wasserkontakt oder übermässigen Schwitzen sollte das Sonnenschutzprodukt erneut aufgetragen werden. Wirkt die Sonnencreme vom Vorjahr noch? Grundsätzlich ja, wenn sie nicht im Auto oder am Strand Temperaturen von weit über 50 Grad ausgesetzt oder im Winter «eingefroren» wird. Dies kann die Stabilität der Produkte empfindlich beeinträchtigen und die Schutzwirkung verringern. Bei moderater Klimabelastung kann ein Sonnenschutzprodukt jedoch im nächsten Jahr ohne Bedenken wieder angewendet werden.