Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 30.05.2018

Etappensieg für MXGP

Verwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

Der Beschwerdeführer gegen das Motocross MXGP in Niederwil am 18./19. August ist aufgrund seiner Wohnlage in Messenriet nicht einspracheberechtigt. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Bewilligung zur Durchführung bleibt damit rechtskräftig. Der Beschwerdeführer will den Entscheid nicht kommentieren, das OK beginnt jezt mit dem Bau des Parcours.

 

 

«Ich möchte nichts sagen zu diesem Entscheid und werde mich zuerst mit meinem Rechtsanwalt besprechen», sagte der Beschwerdeführer am Dienstagmorgen auf Anfrage der Frauenfelder Woche. Weil der Rechtsanwalt ferienhalber abwesend ist, muss man sich diesbezüglich noch etwas gedulden. Gegen den mit Datum vom 25. Mai 2018 verschickten Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde erhoben werden.

Start mit Aufbau
Auf Seite der MXGP-Organisatoren herrscht im Gegensatz dazu keine Zurückhaltung, der Entscheid des Verwaltungsgerichts wird als «grünes Licht» gewertet: « Wir werden nun demnächst mit dem Aufbau des Parcours starten, und diesen unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zurückbauen», erklärte OK-Präsident Willy Läderach. Weiter wollte er den Entscheid nicht kommentieren.

Beschwerde gegen Bewilligung
Der in Messenriet wohnhafte Mann hatte am 8. März beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben gegen die Bewilligung des Departements für Justiz und Sicherheit vom 15. Februar. Die Sache sei zwecks korrektem Bewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Vorwurf der Zonenwidrigkeit
Begründet wurde die Beschwerde im Wesentlichen mit dem Hinweis, der Bau eines Motocross-Parcours auf Landwirtschaftsparzellen erfordere ein Baubewilligungsverfahren.
Ausserdem sehe die kommunale Nutzungsplanung keine Motocrosspiste vor, weshalb eine solche Anlage zonenwidrig sei. Zudem seien Pistenanlagen für motorsportliche Anlässe UVP-pflichtig.
Der Einsprecher ist gemäss Verwaltungsgericht aufgrund seiner Wohnlage in einer Distanz von 250 bis 300 Meter zum Gelände allerdings gar nicht berechtigt für eine Einsprache – deshalb wird darauf gar nicht eingetreten (als Faustregel gilt ein Abstand von 100 Meter). Im Weiteren befindet sich zwischen dem Wohnhaus des Beschwerdeführers im Langäcker und dem MXGP-Gelände eine Kantonsstrasse und die SBB-Linie Frauenfeld-Winterthur – wie ein Blick auf die Landkarte zeigt. Wie weiter zu erfahren war, wird das OK demnächst das Gespräch suchen mit dem Beschwerdeführer, um eine Lösung zu finden.

5000 Franken Gerichtsgebühren
Gleichwohl ist der Entscheid für das Nichteintreten des Verwaltungsgerichts für die MXGP AG nicht ohne negative Folgen, hat sie doch die Hälfte der Gerichtsgebühren im Umfang von 2500 Franken zu tragen. Denn sie hatte dem Beschwerdeführer mit einer Schadenersatzklage in der Höhe von mindestens 800 000 Franken gedroht, wenn er die Beschwerde nicht zurückziehe und es zu einer Gutheissung (des Anlasses) komme.

30 000 Besucher
Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts findet der MXGP aus aktueller Sicht wie geplant am Wochenende vom 18./19. August auf der Anlage westlich von Frauenfeld statt. Dabei werden wie in den Vorjahren wiederum rund 30 000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Entsprechend ist der Aufbau einer umfangreichen Infrastruktur inklusive Verkehrserschliessung vorgesehen.

Längerfristiges Ziel
Es ist das Ziel des OKs, den MXGP ab 2019 für weitere drei Jahre an die Gemeindegrenze Gachnang/Frauenfeld zu holen. Damit verbunden wird man für den Parcours ab 2019 eine Baubewilligung einholen müssen und sich für eine einzige Veranstaltung pro Jahr auf dieser Anlage verpflichten. Die ursprüngliche Absicht, auch das Ostermontag-Motocross auf der Anlage «Schweizer Zucker» durchzuführen, ist wegen der Opposition vom Tisch. Damit kann das vier Mal so grosse Motocross-Gelände im Schollenholz nicht wie geplant der Natur zurückgegeben werden.
Andreas Anderegg