Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 01.11.2017

Selber bestimmen mit Vorsorgeauftrag

Eine schlimme Vorstellung, dass Fremde sich von Amtes wegen in private Angelegenheiten einmischen, den Wohn­ort bestimmen oder gar über das Vermögen bestimmen können. Man sollte meinen, dass jeder solche Fragen selber bestimmen will und darum auch vorsorgt für den Fall, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

 

 

Umso mehr erstaunt das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Pro Senectute: Nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag, der genau dies regeln würde. Dabei ist es ganz einfach, einen solchen Auftrag zu erstellen.
Im Rathaus Frauenfeld, gleich nach dem Eingang links, findet man die Fachstelle für Alters- und Generationenfragen. Dort gibt Verena Rieser-Santo gerne kostenlos Auskunft und Erstinformatio­nen auch zum Thema Vorsorgeauftrag. Sie kann verschiedene Vorlagen, Broschüren und die Bestellkarte für den DOKU-Pass der Pro Senectute abgeben und weiss auch, wo man weiterführende Auskünfte bekommt. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr.
Von Frau Rieser-Santo erfahren wir auch, dass demnächst ein Vortrag zu diesem Thema in Frauenfeld stattfindet. Das Notariat Bezirk Frauenfeld bietet am 14. November eine Informationsveranstaltung rund um die Vorsorge. Referent Jürg Weber, Notar und Gesamtleiter des Notariats Bezirk Frauenfeld, fasst einige wichtige Aspekte zum Vorsorgeauftrag zusammen:
Wer seine Urteilsfähigkeit verliert, ist regelmässig auf Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann rechtzeitig bestimmt werden, durch wen man in diesem Falle betreut werden will, damit kein Beistand durch die Erwachsenenschutzbehörde eingesetzt werden muss. Die Betreuung umfasst in der Regel die Personen- und Vermögenssorge.
Ein Vorsorgeauftrag kann vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Vorsorgeauftrag ist entweder eigenhändig zu errichten oder bei einem Notar öffentlich beurkunden zu lassen. Beim öffentlich beurkundeten Vorsorge­auftrag wird das Original der auftraggebenden Person ausgehändigt und kann anschliessend bei der entsprechenden Depotstelle hinterlegt oder an einem anderen sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Kosten für die Errichtung und öffentliche Beurkundung eines einfachen Vorsorgeauftrages bei einem Notariat im Kanton Thurgau belaufen sich lediglich auf Fr. 216.00. Bei Fragen diesbezüglich kann beim Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8501 Frauenfeld, Tel. 052 358 77 77, oder bei einem anderen Notariat im Kanton Thurgau jederzeit ein Besprechungstermin vereinbart werden.

Nela Zurbuchen



Referat «Güter- und Erbrecht, Vorsorgeauftrag»

Referent: Jürg Weber
Dienstag, 14. November 2017
18.30 Uhr Empfang der Gäste
18.45 Uhr Beginn des Referats
ab ca. 19.30 Uhr Apéro

Grundbuchamt und Notariat
Frauenfeld, Geschäftshaus Multiplex, 3.OG, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

Anmeldung per Post an obige Adresse oder an fabienne.gehrig@tg.ch