Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 20.09.2017

Offenheit statt Geheimhaltung – Volksinitiative für transparente Behörden im Thurgau

Der Kanton Thurgau ist einer der letzten Kantone, welcher noch kein Öffentlichkeitsprinzip kennt. Dies soll sich mit dieser Volksinitiative ändern. Das Öffentlichkeitsprinzip verändert den Informationsanspruch gegenüber dem Staat. Es ist zentral für das Funktionieren der direkten Demokratie. Informierte Bürgerinnen und Bürger treffen bessere Entscheidungen.

 

 

Heute muss ich beweisen, weshalb ich Einsicht verlange. Künftig soll die Behörde beweisen, weshalb sie keine Einsicht gewährt. Staatliches Handeln nimmt in unserem Leben einen wichtigen Platz ein. Wir beantragen eine Baubewilligung, halten ein bewilligungspflichtiges Tier, sind als Gewerbler für den Staat tätig oder beantragen einen neuen Pass. Unsere Behörden arbeiten in der Regel sehr gut. Die Wege im Thurgau sind kurz. Teilweise wird aber restriktiv informiert, aus Angst, Amtsgeheimnisse zu verletzen.
Ein Beispiel: Handwerker erkundigen sich, wer in den vergangenen Jahren für die Schulgemeinde Malerarbeiten erbracht hat und wie hoch die gesamte Auftragssumme war. Das Schulpräsi­dium erklärt, dies unterstehe dem Amtsgeheimnis.
Die Amtsstelle hat in diesem Beispiel zwar wenig bürgerfreundlich gehandelt, aber das Gesetz eingehalten. Mit einem Öffentlichkeitsgesetz wäre sie verpflichtet, Auskunft zu geben und Einsicht zu gewähren.
Die Bürokratie wird mit dem neuen Gesetz nicht vergrössert. Der Kanton Zug hat ein schlankes Öffentlichkeitsgesetz mit lediglich 18 Paragraphen eingeführt. Personendaten bleiben auch mit einem Öffentlichkeitsgesetz geschützt.
Die Unterschriftensammlung zur Initia­tive startet am Freitag 22. September um 16.30 Uhr vor dem Sämannsbrunnen in Frauenfeld offiziell. 4000 Unterschriften müssen bis zum 22. März 2018 gesammelt werden. Informationen und Unterschriftsbogen können auf www.offenstattgeheim.ch heruntergeladen werden.

Komitee «Offenheit statt Geheim­hahtung», Ueli Fisch, Märstetten